- EEG
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom (z.B. Solar- und Windstrom) durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Es trat erstmals am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff). Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz / Umweltschutz / nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung entsprechend den Zielen der EU und Deutschlands. Unter das EEG fallen: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik), Geothermie und Energie aus Biomasse.
- Eigenverbrauch
- Wenn Sie den selbst erzeugten PV Strom selbst nutzen (Eigenverbrauch), können Sie so Ihre Bezugsstromkosten senken. WICHTIG: Sie müssen den Strom dann verbrauchen, wenn er zur Verfügung steht. z.B. die Waschmaschine dann anstellen wenn die Sonne scheint und nicht nachts. Der nicht selbst genutzte Strom wird eingespeist und über das EEG vergütet.
- Einspeisevergütung
- Eine Einspeisevergütung, auch Einspeisungsvergütung, ist eine staatlich festgelegte Vergütung von Strom, die dazu dient, bestimmte Arten der Stromerzeugung zu fördern. In der Regel handelt es sich dabei um Erneuerbare Energien, d. h. Windkraft-, Solar-, Wasserkraft-, Geothermie- und Biomasseanlagen. Bei der Einspeisevergütung handelt es sich um ein Mindestpreissystem, das es ermöglicht, auch Erzeugungsformen in den Markt zu integrieren, die nicht in der Lage sind, alleine über ihren Marktpreis mit anderen Erzeugungsformen zu konkurrieren. Üblicherweise sind Einspeisevergütungen degressiv gestaltet. Die Vergütung wird dabei regelmäßig, beispielsweise jährlich, um einen bestimmten Prozentsatz abgesenkt. Dadurch wird bewusst ein Kostendruck im Sinne einer Anreizregulierung erzeugt, sodass die Anbieter von geförderten Anlagen dazu gezwungen werden effizienter und kostengünstiger zu produzieren. Langfristiges Ziel ist es, dass die neuen Technologien auch ohne Hilfen am Markt bestehen können.
- Einspeisezähler
- Der Einspeise-Zähler „zählt“ die Menge an Strom (in kWh), die eine Photovoltaik Anlage in das Netz des jeweiligen Netzbetreibers einspeist. Dadurch ist ein kontinuierlicher Überblick über die abrechenbare Einspeisevergütung gegenüber dem Netzbetreiber gewährleistet.
- Einstrahlung
- In Deutschland beträgt die Einstrahlung über alle Tages- und Jahreszeiten hinweg ca. 1.000 kWh/m² pro Jahr. Die Einstrahlung im Sommer beträgt etwa das fünffache der Einstrahlung im Winter. Die durchschnittlichen Sonnenstunden pro Jahr (Stunden direkter Sonnenstrahlung mit mindestens 0,2 kW/m²) betragen in Deutschland etwa 1.300-1.900 h. Die unteren Werte sind zumeist in Mitteldeutschland (Nordrhein-Westfalen, Nordhessen, Südthüringen, Südsachsen) zu erwarten, hohe Werte in Norddeutschland und die höchsten Werte in Süddeutschland.
- Erneuerbare Energien
- Als erneuerbare Energien, regenerative Energien oder alternative Energien werden Energieträger bezeichnet, die im Rahmen des menschlichen Zeithorizonts praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell „erneuern“. Damit grenzen sie sich von fossilen Energien ab, die sich erst über den Zeitraum von Millionen Jahren regenerieren. Erneuerbare Energien gelten, neben höherer Energieeffizienz, als wichtigste Säule einer nachhaltigen Energiepolitik (englisch sustainable energy) und der Energiewende. Zu ihnen zählen Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlung, Erdwärme und nachwachsende Rohstoffe.
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