Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare – Energien – Gesetzes im Jahr 2000 begann der Ausbau der dezentralen Energieerzeugungsanlagen, besonders der der regenerativen Energieerzeugungsanlagen, wie Biogas-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen.
Um die zusätzliche elektrische Energie in ihren Netzen transportieren zu können, müssen die Netzbetreiber (u.a. Schleswig-Holstein Netz AG) ihre Netze verstärken bzw. weiter ausbauen, was teilweise mit hohem Engagement durchgeführt wird. Dennoch kommt es vor, dass zu viel elektrische Energie produziert wird und die Netzbetriebsmittel, wie z.B. Trafos, Kabel oder Freileitungen, überlastet werden könnten. Um dieser evtl. Überlastung entgegen wirken zu können, gibt es das Einspeisemanagement (auch Eisman, Einsman oder Erzman genannt).
Das Einspeisemanagement ist die Möglichkeit der Netzbetreiber ferngesteuert auf die einzelnen Energieerzeugungsanlagen wirken zu können und deren Leistung je nach Bedarf zu reduzieren.
Da diese Reduzierungen i.d.R. auf nicht ausreichenden Netzausbau zurück zu führen ist, hat der Betreiber dieser EEG Anlagen ein Recht auf Entschädigung.
Da diese Berechnung und Anfertigung der Entschädigungsrechnung teilweise mit sehr viel Aufwand betrieben werden muss und das nicht jeder Betreiber von EEG Anlagen bewältigen kann, bieten wir diesen Service für Photovoltaikanlagen an!
Für eine Spitzabrechnung sind u.a. folgende Werte der Anlage nötig:
- Elektrischer Lastgang im 15min Takt
- Wetterdaten / Einstrahlungswerte im 15min Takt
- Anlagendaten / Einspeiseabrechnung
- Modulwirkungsgrad
- Generatorfläche
Weitere Informationen zu unseren Eisman-Leistungen finden sie hier: Wecken Sie Ihren Eisman-Strom